Zu viel Miete gezahlt? Wir prüfen, ob du Anspruch auf Rückzahlung hast.

Wie funktionierts?

So einfach kannst du deine zu viel gezahlte Miete zurückholen

Viele Mieterinnen und Mieter können zu viel bezahlte Mieten oder rechtswidrige Mietzinserhöhungen zurückfordern. Insbesondere dann, wenn Mietverträge unklare oder unzulässige Wertsicherungsklauseln enthalten oder der vertraglich vereinbarte Hauptmietzins nicht dem MRG (Mietrechtsgesetz) entspricht. In vielen aktuellen Entscheidungen hat die Rechtsprechung (OGH, VfGH) diese Klauseln streng geprüft und in zahlreichen Fällen deren Unwirksamkeit bzw. Rückforderungsansprüche bestätigt.

Wann lohnt sich eine Prüfung / Rückforderung?

Wer kann Geld zurückbekommen?

Prüfen lassen solltest du deinen Mietvertrag, wenn eines (oder mehrere) der folgenden Merkmale zutrifft:

  • Wertsicherungsklausel (Verknüpfung des Mietzinses an Index/Inflation) mit schwammiger Formulierung.

  • Seit Vertragsbeginn wiederholt Anpassungen des Mietzinses erfolgt sind.
  • Du in einem Altbau wohnst.
Rechtliche Grundlage

Mietrechtsgesetz (MRG): Überprüfung des Hauptmietzinses (§16 MRG) und Verbote unzulässiger Vereinbarungen (§§ 15–27 MRG).

Rechtsprechung (OGH, VfGH): in den letzten Jahren zunehmend restriktive Entscheidungen gegenüber unklaren/unkontrollierten Wertsicherungsklauseln.
Die Folge: komplette Unwirksamkeit solcher Klauseln und Rückforderungsansprüche für Mieter.

Typische Verstöße / Gründe für Rückforderung
  • Unklare Wertsicherungsklauseln (z. B. „Index, der am meisten entspricht“ ohne Prüfkriterien) — kann zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führen.
  • Überhöhte Hauptmiete bei Altbau / geförderten Wohnungen (Richtwertüberschreitungen).
  • Fehlende Formalvoraussetzungen bei Mieterhöhungen oder Verstoß gegen Konsumentenschutzregeln.
Verjährung & Fristen

Rückforderungsansprüche wegen Verstößen gegen §§ 15–26 MRG verjähren in 3 Jahren; bei besonders schweren Verstößen oder solchen des Abs.1 teils bis 10 Jahre — die genaue Frist hängt vom einzelnen Anspruch ab. Die Verjährung kann gehemmt sein, solange ein Verfahren anhängig ist. Prüfe also rasch Kontoauszüge/Belege.

Was brauchst du an Beweismitteln?
  • Mietvertrag (vollständige Fassung inkl. aller Anhänge/Wertsicherungsklauseln)

  • Kontoauszüge / Überweisungsbelege aller Mietzahlungen (so weit wie möglich)

  • Schriftverkehr / Erhöhungsmitteilungen des Vermieters

  • Nachweise über Art der Wohnung (Altbau, gefördert etc.)

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FAQ

Deine Fragen - unsere Antworten

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Rückforderungen auch für frühere Mietperioden möglich, solange die Verjährung nicht eingetreten ist und Belege vorhanden sind.

Das hängt vom konkreten Vertragsmangel ab. Je nach Sachlage bis zu 3 bzw. 10 Jahre.

Je nach Gerichtsstand, Gegenpartei und Prozessverlauf kann es bis zu 3 Jahren dauern.

G&L Rechtsanwälte bringen deine Klage vor Gericht ein. Der Prozess dauert in den meisten Fällen nur wenige Minuten und bedarf nur in Einzelfällen deiner Anwesenheit.

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